bAV – Arbeitgeber
Moderne Betriebliche Altersvorsorge
Jeder Angestellte sollte als Ergänzung zu seiner unzureichenden gesetzlichen Rentenversicherung eine bAV über den maximalen steuer- und sozialabgabebefreiten Monatsbeitrag von 302 (bzw. 604 Euro bei Monatseinkommen über 4800 Euro brutto) abschließen. Dies entspricht unter Berücksichtigung des 20%-igen kostenneutralen Arbeitgeberzuschusses einem Monatsnettobeitrag von ca. 140 Euro (bzw. ca. 330 Euro).
Im neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG), welches zum 1.1.2018 in Kraft trat, wird eine bAV Quote im Unternehmen von 80% empfohlen. Da sich die meisten Arbeitnehmer aber aufgrund der zahlreichen Durchführungswege zum Thema bAV absolut überfordert sehen, muss hier der Arbeitgeber die Richtung vorgeben, was z.B. über die neue „Opt out“ Regelung sehr gut möglich ist.
Von der neuen Zielrente nach dem BRSG raten wir nach ausführlicher Prüfung ab, da sie keine Garantieverzinsung bieten kann (sondern lediglich einen Zielkorridor der Rente vorgibt), schlechte Portierungsmöglichkeiten bei Arbeitgeberwechsel beinhaltet und durch die Tarifpartnerpflicht mit deutlich höheren Kosten und Verwaltungsaufwand ausgestattet ist als alle die von KOSTENEX vermittelten bAV Varianten.
Bis auf den Geringverdiener Zuschuss ist unser bAV Modell für den Arbeitgeber kostenneutral.
Von KOSTENEX vermittelte bAV Produkte sind Direktversicherungen mit mindestens 2% p.a. Garantieverzinsung und einer zusätzlich möglichen Fondsrendite von 4-8%.